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Wir
erleben immer wieder neue Debatten und Diskussionen über die
Migration in Deutschland. Das am 30.Junli 2004
verabschiedete und zum 1.Januar 2005 in Kraft tretende
Zuwanderungsgesetz ersetz das bis dahin geltendes Ausländergesetz.
Viel hat sich darin im Kern nichts geändert. Doch die
Anerkenntnis, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, eröffnet
neue Grundlagen für die ernsthaften Debatten und Diskussionen über
die Integration der in Deutschland lebenden Menschen mit
Migrationshintergrund
- nach 45 Jahren Arbeitsmigration! Diskutieren Sie
mit, liebe Leser und Leserin, es lohn sich!
Der bezeichnende Anfang der Migration war die Arbeitsmigration aus
Anwerbeländern nach Deutschland. Dieser beruhte auf den ökonomischen
Motiven und
Anwerbeabkommen mit Italien (1955), Griechenland und Spanien
(1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964),
Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968). Der Aufenthalt war von
beiden Seiten als vorübergehend geplant. Als Gründe für den
„Arbeitskräftemangel sind die ungünstigen Altersstrukturen der
deutschen Erwerbsbevölkerung, der Aufbau der Bundeswehr, das
Versiegen des Zustroms von Arbeitnehmern nach dem Mauerbau aus der
DDR und die längere Schulausbildung zu nennen.“ Um die
Arbeitskraftmangel schnell zu beheben, spielten die nicht
vorhandene Bildung und Ausbildung bei den Angeworbenen für
die deutsche Wirtschaft damals keine Rolle. Denn sie wurden für
jene Arbeitstätigkeit gebraucht, für die keine Vorkenntnisse
notwendig waren. Sie wurden in Textil-, Stahl-, Bau-, Chemie- und
vor allem in der Bergbauindustrie eingesetzt. Dabei war ein
Rotationsprinzip vorgesehen, nach dem die so genannten
„Gastarbeiter“ nach ein bis zwei Jahren ausgetauscht werden
sollten, um Dauerbeschäftigung und
Einwanderung zu verhindern. Die Arbeitgeber haben jedoch im
Nachhinein eingesehen, dass es nicht im Interesse der Produktivität
ist, sich von den eingearbeiteten Arbeiter/innen zu
trennen. So haben sie abgelehnt,
immer wieder neue ungelernte Menschen aus dem Ausland zu holen und
sie einzuarbeiten.
Die Unternehmerinteressen gaben schlussendlich den
Ausschlag: Die Beschränkung des Aufenthalts auf höchstens zwei
Jahre wurde ersatzlos
aufgehoben. Trotz des rückwirkend erlaubten längeren
Aufenthalts beabsichtigten diese Migrantengruppen damals, nur etwa
5 bis 10 Jahren in Deutschland zu arbeiten und in die Heimat zurückzukehren,
um dort mit dem gesparten Geld eine Existenz aufzubauen. Die
wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland erlitt 1967 einen Rückschlag.
Die
Senkung der Erdölmengen für den Export durch die erdölexportierenden
Länder (OPEC) und die Anhebung der Erdölpreise 1973 verschärften
die Wirtschaftskrise,
die zur Zunahme der Arbeitslosigkeit führte. Die Bundesregierung
reagierte 1973 unter anderem mit einem Anwerbestopp für ausländische
Arbeitnehmer und dann später mit der Abschaffung der Zahlung des
Kindergeldes an ausländische Arbeitnehmer, deren Kinder im
Ausland lebten. Darüber hinaus sollten die „Gastarbeiter“,
die auf Grund der Rezession und der damit zusammenhängenden
konjunkturellen Flaute nicht mehr benötigt wurden, mit Rückkehrförderungen
dazu bewegt werden in ihre Herkunftsländer zurückzukehren. Das
aber unter Verlust ihrer eingezahlten Sozialversicherungsprämien.
Viele haben die Rückkehrförderungen angenommen und sind
zurückgekehrt. Die hier geblieben sind, holten mit dem
Konjunkturanstieg ab 1975 ihre Familienangehörigen im Rahmen der
Familienzusammenführung nach. So fand die Zuwanderung auch nach
Anwerbestop statt. Der Daueraufenthalt
der ausländischen Bevölkerung in Deutschland verfestigt
sich weiter. Diese Entwicklung führte zu Schwierigkeiten bei der
Wohnungsversorgung, in den Schulen, in der gesundheitlichen
Versorgung und in den Kindergärten. Im November 1978 stellte die
Bundesregierung nach langer Diskussion fest, dass die Ausländer
besser integriert werden müssen und berief infolge dessen einen
„Beauftragten zur Förderung der Integration der ausländischen
Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen". Doch 1980 -
1982 kam es wieder zu einer Wirtschaftsflaute.
Unter dem Aspekt der deutschen Volkswirtschaft und des
Europa-Mittelmeer-Assoziierungsabkommens,
das die Schaffung einer Freihandelszone zwischen der EU und den
arabischen Ländern des Mittelmeers beinhaltet und
im Jahr 2010 voll in Kraft treten wird, stellt dieser
arabische Teil der deutschen Bevölkerung eine beträchtliche Brücke
der Völkerverständigung und des Handels zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und den arabischen Ländern dar. Er könnte
unter Vermittlung und Förderung der innovationsdenkenden Akteure
aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft einen wichtigen Beitrag
zur Verwirklichung des gemeinsamen Wohlstands im
Euro-Mittelmeerraum leisten. Die Vision des
Europa-Mittelmeerabkommens beinhaltet drei Säulen, nämlich
folgende:
- "Schaffung eines Raumes des Friedens und der
Stabilität, gestützt auf die fundamentalen Grundsätze
der Achtung der Menschenrechte und der Demokratie",
- "Schaffung eines Raumes gemeinsamen Wohlstands durch die
schrittweise Errichtung einer Freihandelszone zwischen der EU und
den Mittelmeerpartnern sowie zwischen diesen Partnern
selbst",
- "Entwicklung der Humanressourcen, die Förderung des
gegenseitigen Verständnisses der Völker in der
Europa-Mittelmeer-Region und den Aufbau freier und aktiver
Zivilgesellschaften".
Im Bezug auf die Einwohner gleicht die Zahl der arabischstämmigen
Menschen in Deutschland einer der großen Städte Deutschlands.
Ihre Präsenz, Präsentation und Partizipation am gesamtdeutschen
Gesellschaftsleben gleicht jedoch
in vielen Aspekten vielleicht gerade jenem eines Dorfs.
Einer dieser Aspekte ist die nichtvorhanden spezifische
Kommunikationsplattform, die intermediäre Vermittlungsinstanz,
etwa wie Zeitung, die für sie zum einen als Spiegel, anders
ausgedrückt als ein Gesicht
für ihre soziale Gestalt und Gestaltbarkeit in
Deutschland, und zum anderen als Begleitung des
Integrationsprozesses
- für Entwicklung der Übergangsform für die Annahme der
Herausforderung zur Angleichung an die gesellschaftlichen
Anforderungen fungieren kann.
Die Schaffung der dafür entscheidenden Faktoren sind bisher
seitens der Entscheidungsträger der Sozialpolitik ausgeblieben.
Inwieweit die Träger der Sozialpolitik und die öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten den Integrationsprozessen und Informationsbedürfnissen
dieses Bevölkerungssegment Rechnung tragen will, zumindest in der
Übergangsphase durch muttersprachliche und andere
Integrationsprogramme, wird sich noch in Zukunft zeigen.
Die
Immigration der Marokkaner und Tunesier nach Deutschland
entwickelte sich im Rahmen des Anwerbeabkommen von 1963 mit
Marokko und 1965 mit Tunesien. Wie alle anderen angeworbenen,
ungelernten „Gastarbeiter“ standen und stehen die Marokkaner
in punkto Integrationsschwierigkeiten
und im Verhältnis zu anderen Arbeitnehmern aus anderen Anwerbländern
noch an erster Stelle, gefolgt von den Tunesiern. Marokkaner waren
und sind deshalb noch am meisten betroffen, weil sie nicht nur
ungelernt waren, sondern auch zu 70-80 Prozent aus ländlichen
Gebieten stammen und nicht alphabetisiert waren.
Die anderen signifikanten Ein- und Zuwanderungen aus anderen
arabischen Ländern fanden überwiegend
über Asylsuche oder Studiumsaufnahme statt - insbesondere in den
80er und 90er Jahren. So fanden die meisten
Libanesen, Palästinenser, Iraker, Syrier, Ägypter und
Algerier als Flüchtlinge
und Asylsuchende, aber auch als Studenten
Aufnahme in Deutschland. Die ersten Palästinenser kamen
schon in den 50er Jahren nach Deutschland. Der mitgebrachte
Bildungsgrad dieser Migrantengruppen ist sehr bedeutsam und sehr
verschieden von dem der Marokkaner und Tunesier. Der hohen
Bildungsgrad ist vor allem unter Irakern, Syrern, Ägyptern und
Palästinensern zu finden. Mehrere 10.000 von ihnen sind
als Wissenschaftler,
Ärzte, Ingenieure, Kaufleute, Künstler,
Schriftsteller, Journalisten
sowie Dolmetscher selbständig tätig.
Bemerkenswert ist der
seit Anfang der 90er Jahre gestiegene Bildungsstand des in
Deutschland lebenden marokkanischen Bevölkerungsanteils: Ende
2000 ist die Zahl ihrer Studenten auf über 6.500 gestiegen (ohne
jene mit deutschem Pass) und bildet damit prozentuell den größten
Teil der ausländischen Studenten in Deutschland im Verhältnis zu
den jeweiligen Bevölkerungsteilen der Migranten in Deutschland.
Die Zahl der türkischen Studenten lag zwar bei 24.000, im Verhältnis
zu ca. 2.200.000 in Deutschland lebenden Türken mit türkischem
Pass ist sie jedoch geringer als jene der Marokkaner.
Diese positive, integrative Bildungstendenz wird jedoch überschattet
von Problemen der Integration
der zweiten und dritten Generation im schulischen, beruflichen und
kulturellen System der Bundesrepublik. Der Statistik des
Bundesamtes ist zu entnehmen, dass die Zahl jener marokkanischen Häftlinge,
die in Deutschland aufgewachsen oder geboren sind, im prozentualen
Verhältnis zu anderen jugendlichen Häftlingen aus anderen Bevölkerungsgruppen
sehr hoch ist. Diese stark voneinander
polarisierenden Tendenzen, nämlich die positive
Orientierung jener, die in Marokko die Schule besucht haben und
nach Deutschland im Zuge der Studiumsaufnahme oder der
Familienzusammenführung gekommen sind, und die Desorientierung
jener, die hier aufgewachsen oder geboren sind, erfordern eine
intensivere Betrachtung unter dem Aspekt der Integrationsfaktoren.
Dabei ist es sehr wichtig, ein Bewusstsein
bei den betroffenen Menschen zur Selbstbetrachtung
zu erzeugen. Dies kann aber nur geschehen, wenn die
Betroffenen einen Spiegel und eine geeignete
Kommunikationsplattform haben, wo sie sich wiederfinden können.
Deshalb hat sich die Marokkanisch-Deutsche Assoziation für
Beratung und Gemeinwesen e.V. (Marokkanisch-Deutsche ABG) für die
Berücksichtigung der Marokkaner und anderer Araber in Deutschland
bei Ausstrahlung der sogenannten Ausländerprogramme eingesetzt.
Darüber hinaus setzt sie sich für die Einrichtung von speziellen
Fernsehprogrammen für Migrantengruppen, welche die deutsche
Sprache nicht so gut verstehen.
Ahmed El
Kourai
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