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Schulverweigerung
aus religiösen Gründen inakzeptabel
Die Schulpflicht gilt auch für die Kinder religiöser Fundamentalisten.
Dies hat das Bundesverfassungsgericht Ende Juni entschieden (Az.: 2 BvR
1693/04). Geklagt hatte ein hessisches Ehepaar, das angab, seine acht
Kinder nach biblischen Regeln zu erziehen. Seit 2001 werden die Kinder von
der Mutter zu Hause unterrichtet. Das Landgericht Gießen hatte die Eltern
wegen Verletzung der Schulpflicht bereits verurteilt. Dagegen hatten die
Eltern Verfassungsbeschwerde eingelegt. Aus christlicher Überzeugung könnten
sie ihre Kinder nicht auf eine pluralistisch angelegte Schule schicken. Am
meisten störe die Eltern das Fach Biologie, bei dem die Evolutionslehre
statt der Schöpfungsgeschichte gelehrt werde. Auch der
Sexualkunde-Unterricht sei schädlich, so die Eltern. Das Gericht ließ
die Einwände nicht gelten.
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Ein nach außen hin gerichteter
Blick

Reich der
Fische

Leopard plant eine
Jagt

Erde
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