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 Schulverweigerung aus religiösen Gründen inakzeptabel
Die Schulpflicht gilt auch für die Kinder religiöser Fundamentalisten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht Ende Juni entschieden (Az.: 2 BvR 1693/04). Geklagt hatte ein hessisches Ehepaar, das angab, seine acht Kinder nach biblischen Regeln zu erziehen. Seit 2001 werden die Kinder von der Mutter zu Hause unterrichtet. Das Landgericht Gießen hatte die Eltern wegen Verletzung der Schulpflicht bereits verurteilt. Dagegen hatten die Eltern Verfassungsbeschwerde eingelegt. Aus christlicher Überzeugung könnten sie ihre Kinder nicht auf eine pluralistisch angelegte Schule schicken. Am meisten störe die Eltern das Fach Biologie, bei dem die Evolutionslehre statt der Schöpfungsgeschichte gelehrt werde. Auch der Sexualkunde-Unterricht sei schädlich, so die Eltern. Das Gericht ließ die Einwände nicht gelten
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Ein nach außen hin gerichteter Blick


Reich der Fische


Leopard plant eine Jagt


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