Geschäftsordnung: Zuständigkeiten, Vertretungsbefugnisse der Assoziation
§ 16 Vertretungsbefugnis im Sinne des § 26 BGB
Die/ Der Vorsitzende/r ist die/ der Repräsentantin/ Repräsentant der Assoziation .
Sie/ Er führt die innere Verwaltung aus und vertritt die Assoziation gerichtlich und außergerichtlich auf der Grundlage der Beschlüsse
des gesamten Vorstands. Nach innen ist sie/er daher zur Zusammenarbeit mit den übrigen Mitgliedern des Vorstands verpflichtet .
§ 17 Zuständigkeit des /der Schriftführer/in
Die Zuständigkeit des/der Schriftführers/in der Assoziation ist die Fertigung der Protokolle aller Sitzungen und Versammlungen sowie
die Erledigung des Schriftverkehrs.
§ 18 Zuständigkeit des/ der Pressesprecher/in
Der/die Pressesprecher/in ist zuständig für die Transparenz der Aktivitäten und Pressemitteilungen
der marokkanischen und deutschen ABG in /und an die Öffentlichkeit .
§ 19 Zuständigkeit des / der Kassierer/in
Der / die Kassierer/in erledigt die Kassengeschäfte. Er/sie hat einen Rechenschaftsbericht zu erstatten, sofern es die Notwendigkeit erfordert.
§ 20 Zuständigkeit des / der Werbeobmannes/ Werbeobfrau
Der / die Werbeobmann / Werbeobfrau ist zuständig für Druck und Informationsmaterial innerhalb und außerhalb der Assoziation
§ 21 Zuständigkeit des/der Koordinationsobmann /Koordinationsobfrau
Der/die Koordinationsobmann / Koordinationsobfrau ist zuständig für die Herstellung und Pflege der Kontakte mit anderen Vereinen,
Organisationen, Verbänden und anderen Stellen, mit denen die Zusammenarbeit dem Geschäftsleben der Assoziation dienlich ist.
Er/sie bereitet das Treffen und gemeinsame Veranstaltungen der Assoziation mit ihnen vor.
22 Zuständigkeit der Stellvertreter
Stellvertretenden Vorsitzender/in , stellvertretender Schriftführer/in, stellvertretender Kassierer/in, stellvertretender Werbeobmann/ Werbeobfrau und stellvertretender Koordinationsobmann/ Koordinationsobfrau
arbeiten zusammen mit ihren Vorgesetzten und vertreten sie mit deren Einverständnis im Falle der Behinderung.
§ 23 Satzungsänderung und Auflösung der Assoziation
1. Bei Satzungsänderung oder Auflösung der Assoziation ist 2 / 3 Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder der Assoziation erforderlich.
§ 24 Geschäftsordnung
Der Vorstand ist zur Regelung der Geschäftsordnung oder deren Änderung oder Ergänzung berichtigt.
Für die Führung der laufenden Geschäfte kann der Vorstand einen Geschäftführer einberufen.
Er nimmt an den Sitzungen beratend teil.
§ 25 Protokolle der Sitzungen des Vorstands und der Mitgliederversammlungen
1. Sitzungen des Vorstands werden in deutscher Sprache protokolliert und von dem /der Vorsitzenden/in und dem/der Schriftführer/in oder von deren Stellvertretern unterschrieben.
2. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden von dem/der Vorsitzenden/in und dem/der Geschäftsführer/in und dem/der
Vorsitzenden/in der Versammlungsleitung unterschrieben.
§ 26 Schlussbestimmung
Soweit in dieser Satzung nicht anders bestimmt ist, gelten die Vorschriften des BGB. Diese Satzung ist durch den Beschluss der Gründungsversammlung am 12.05.2001
gefasst worden .
|