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Marokko-
Europa-Mittelmeerabkommen
Nach einer Übergansphase tritt es im Jahr 2010 in kraft. Das heißt,
bis dahin gibt das Assoziierungsabkommen Marokko Zeit, die
bestehenden Einfuhrschranken zu beseitigen. Marokkanische
Industrieprodukte jedoch können ab 01.03.2000 ohne Zoll und mengenmäßige
Einschränkungen in die EU exportiert werden. In den Bereichen
Textilien, Fischerei- und Landwirtschaftserzeugnisse regelt das
Abkommen für marokkanische Erzeugnisse nur eine schrittweise
Liberalisierung des Warenhandels und die Verbesserung der Vergünstigungen
zugunsten marokkanischer Produkte.
Doch gerade hier verfügen marokkanische Firmen über Kostenvorteile
und Konkurrenzfähigkeit und könnten diese für beide Seiten sowohl
in der Übergangsphase als auch nach 2010 dem
Euro-Mediterranen-Handel Gewinn einbringen.
Europa-Mittelmeerabkommen
Das Assoziierungsabkommen mit
Marokko sieht gleiche Bestimmungen vor wie jenes mit anderen
Mittelmeeranrainerstaaten im Rahmen des Europa-Mittelmeer- abkommens.
Dazu gehören neben Marokko Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien,
Libanon, Malta, Palästina, Syrien, Tunesien, Türkei und Zypern. Türkei,
Zypern und Malta haben Sonder- stellung inne. Sie gehören zwar
formell noch zur Euromediter- ranen Partnerschaft, zählen jedoch
zur EU-Erweiterungsgruppe. Der stand der bilateralen
Vertragsprozesse am 31.12.2002 ist wie folgt:
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Das Europa-Mittelmeerabkommen sieht handelspolitische Schutzmaßnahmen
vor wie die Bestimmungen der Welthandelorganisation (WTO).
Voraussetzung für eine Schutzmaßnahme ist eine Einfuhr in erhöhten
Mengen und unter solchen Bedingungen, dass den inländischen
Herstellern gleichartiger oder unmittelbar konkurrierender Waren auf
dem Gebiet einer der Vertragsparteien ein erheblicher Schaden zugefügt
wird oder droht. Schutzmaßnahmen können auch getroffen werden,
wenn die Einfuhr schwerwiegende Störungen in einem Wirtschaftszweig
oder Schwierigkeiten, die eine schwerwiegende Verschlechterung der
Wirtschaftslage einer Region bewirken können, verursacht oder zu
verursachen droht. Diese Klausel ist in allen Assoziierungsabkommen
der EU mit Mitglieder der WTO enthalten. Ihr liegt die Überlegung
zugrunde, dass der stärkeren Marktöffnung einer Freihandelszone
auch erweiterte Möglichkeiten für Schutzmaßnahmen gegenüber zu
stehen haben.
Europa-Marokko-Abkommen
Europa-Mittelmeerabkommen
Erlass der Schutzmaßnahmen
Das Meda-Programm
Aufbau de Infrastruktur
Direktinvestitionen
Humanressourcen
Hindernisse bei der
Umsetzung
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