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Integrationsgipfel - Positionspapier des Bundesverbandes Deutsch-Arabischer Vereine e.V.

Wird der Integrationsgipfel sich als schöpferische Kraft für das Schmieden des bisherigen zersplitterten Integrationskonzepts erweisen? Wird die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Angela Merken, und ihre große " Koalition der neuen Möglichkeiten" sich daran  messen lassen, wie das Integrationskonzept anders aussehen als bisher?

Die bürgergesellschaftliche   Zusammenarbeit zur Umsetzung der Vision zum umfassenden  besseren Miteinander der angestammten Einheimischen und gesellschaftlich- integrationsbedürftigen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland  ist von entscheidender Bedeutung. Die Weichen dafür sollen bei einem  Integrationsgipfel gestellt werden. In diesem Kontext liefert dieses Papier neue Ideen und Vorschläge zum Umgang mit Migranten/innen in Integrationsangelegenheit mit dem Ziel, dass die Integrationsbestrebungen, die nun seit mehr als 25 Jahren intensiv andauern, mehr Früchte als bisher zu unserer aller Zufriedenheit tragen sollen. 


Dieses Initiativ-Papier baut die Hoffnung auf einen produktiven Integrationsgipfel, den  das Bundeskanzleramt unter Beteilung der Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen, politische Parteien, Tarifpartnern, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und Migrantenorganisationen am 14.Juli 2006 als Auftakt für weitere Integrationskonferenzen auf Länder- und Kommunalebenen durchführen will. Dabei sollen die Migrantenorganisationen  unter der Koordination von Prof. Dr. Maria Böhmer, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration  bereits an die Vorbereitung  einbezogen werden.

Zusätzlich zu angestrebter und erwünschter Mitwirkung der hier aufgeführten Organisationen wäre die Einbeziehung  der
Intendanten, Direktoren  und Vertreter der Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als auch Vertreter der privaten Sendanstalten, Filmproduktionsunternehmen und Spitzensportverbände in den Integrationsgipfel  von grundlegender Bedeutung. Hierbei dürfen die Integrationsforschungsinstitute auch nicht fehlen. Zu dieser Einbeziehung mahnen wir; darum bitten wir; darauf hoffen wir; und daraus wollen wir mehr  Vertrauen und Glauben aneinander  schöpfen und gedeihen lasen.

Diese tranksbürgergesellschaftliche  Zusammenarbeit zur Umsetzung der Integrationsvision verspricht einen großen Erfolg auf allen Ebenen. Dabei kann es zu einem  Dominoeffekt dahingehend führen,  dass die gesamte Gesellschaft mit   der offensichtlichen und latenten  Toleranz und Gewöhnung an ethisch fragwürdiges Miteinander bricht und Leitbilder  für  die Entwicklung  eines modernen Verantwortungsbewusstseins füreinander schafft.  Darüber hinaus  wäre dies ein Spagat zwischen der Verbesserung der Lebensqualitäten aller Menschen in Deutschland einerseits und der Befähigung und Motivierung der Menschen  nichtdeutscher Herkunft zur Annahme der Herausforderung  des Wettbewerbs im wirtschaftlich globalisierten Welt anderseits.  Deutschland ist Weltmeister im Export von  Maschinen und Chemieprodukten.   Anderseits aber ist es ein Weltmeister im Import von Kulturindustrieprodukten ( Schauspielfilme und Musik),  was gar nicht nötig ist wie im Import von Erdöl und anderen Rohstoffen. 

Deutschland als Land der Denker und Philosophen soll sein Profil neben der  technischen und menschlichen Entwicklung auch  beispielhaft in neuen Ideen, Ethik, internationaler Gesinnung, Kultur- und Tourismusindustrie sowie in sozialer Gleichheit schärfen.  Das Potential  dafür hat es! Die  15,3 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland sind  Teil dieses  Potentials. Und sie sind auch Teil des Gesichts Deutschlands. Dies muss allen Teilen der Bevölkerung nahgelegt werden und sie für den modernen  Umgang miteinender und die Verantwortung füreinander sensibilisiert werden. Die Förderung der Kultur- und Tourismusindustrie würde zusätzlich bis zu einer Million  Arbeitsplätze schaffen, wo sich Menschen nichtdeutscher Herkunft   sehr gut behaupten würden, wenn sie gefördert würden. Vor diesem Hintergrund muss die Integration  auf zwei miteinander verzahnten Ebenen stattfinden, auf psychologischer  und soziologischer Ebene:

I. Integration auf psychologischer Ebene

Das 1990 in Kraft getretene und 1993 reformierte  Ausländergesetz zur Sicherung des Rechtsstatus und zur Erleichterung der Einbürgerung von Ausländern war und ist  ein sehr wichtiges Element der psychologischen Integration. Daran wurde sehr lange gearbeitet.

Dann entwickelte sich dieser Ansatz Schritt für Schritt von einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis über  eine Aufenthaltsgenehmigung sowie Erleichterung der Einbürgerung weiter bis hin zur  Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft an die  hier geborenen ausländischen Kinder schon bei der Geburt. Das heißt, Menschen aus den nicht EU-Ländern lebten  20 -30 Jahre lang verunsichert in der Angst, dass sie mit dem Verlust  ihres Arbeitsplatzes auch ihre  Aufenthaltserlaubnis verlieren könnten. Die Verunsicherung begann sich Anfang der 1980er, insbesondere Anfang der 1990er Jahre durch Verbesserung des Ausländergesetzes abzubauen. Damit war der erste Schritt zur psychologischen Integration getan. Und das ist noch nicht so lange her! Deswegen muss intensiver an der  Integration gearbeitet  werden, um auch die versäumten Jahre  aufzuarbeiten. Es müssen andere effiziente Schritte folgen. Dazu bedarf es des tiefen Einblicks in die Umwelt der Integrationsbedürftigen, des sorgfältigen Umgangs mit Lösungskonzepten, der Bereitschaft der gesellschaftlichen Mehrheit zur Anerkennung der Minderheiten und zum pragmatischen Dialog mit den Betroffenen. Dazu gehört die Herstellung einer Kultur der gegenseitigen Akzeptanz und  Anerkennung. Der Integrationsgipfel ist die Krönung des Paradigmenwechsels in der Gesellschaft, dass Deutschland ein  Einwanderungsland ist. Dies  eröffnet neue Überlegungen, wie die Integration jetzt, heute und morgen vorangetrieben werden muss. 

Folgende Ansätze mögen eingeleitet werden, um  die versäumten psychologischen Integrationsjahre schnell nachzuholen:

1. Einführung des kommunalen Wahlrechts auch für Nicht-EU-Bürger,
 die sich seit mindestens 5 Jahren im Geltungsbereich des Grundgesetzes gewöhnlich aufhalten und eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Mit diesem kommunalen Wahlrecht  entstehen Anreize für die Einheimischen und Nichteinheimischen aus Nicht-EU-Ländern, mehr aufeinander zuzugehen.  Dadurch dienen sich das Geben und das Nehmen gegenseitig. Die angestammten einheimischen Kommunalpolitiker sind dann darauf angewesen, Kontakte zu Menschen nichtdeutscher Herkunft bzw. mit Migrationshintergrund zu suchen und zu pflegen und sich verstärkt um Probleme dieser Menschen zu kümmern. Dadurch werden diese Menschen  zum aktiven Mitdenken und zur Mitwirkung an der Lösung der kommunalen Probleme und der Entwicklung gemeinsamer städtischer Identität, flankiert mit  interkultureller Attraktivität, animiert. Gleichzeitig entsteht auf der einen Seite eine Konkurrenz zwischen den Eingebürgerten und nicht Eingebürgerten, wer sich besser kommunalpolitisch  und bürgergesellschaftlich ausnimmt. Auf der anderen Seite  entwickeln sich   unter vielen ethnisch-übergreifenden Gruppen  gemeinsame  Initiativen. Das führt zu mehr Bewegungen und zu mehr Beitritten und Engagement  in den etablierten Parteien, die den Zuwachs an Mitgliedern nötig haben. Umgekehrt engagieren sich die angestammten Einheimischen in Migrantenvereinen.  Dadurch  vermehren sich die heterogenen Organisationen und sorgen für eine bessere Kommunikation und gegenseitige Anerkennung.  

Dass die Verleihung des kommunalen Wahlrechts an Bürger der Drittstaaten  sinnvoll ist,  zeigen  die  208 deutschen Universitäts- und Hochschulwissenschaftler/innen der Bereiche Soziologie, Politik, Wirtschaft, Rechtwissenschaft, Erziehungswissenschaft und Geisteswissenschaft  sowie  41 Organisationen, die die Petition an den Deutschen  Bundestag zur Einführung dieses Wahlrechts unterzeichnet  haben. Diese Petition ist am 13. Februar  dem Petitionsausschuss als Kopien und am 6. April 2006 als Original und persönlich  eingereicht worden. 

2. Räumliche und finanzielle Besserstellung  der heterogenen und homogenen gemeinnützigen Vereine durch die Kommunen, Länder und den Bund 

Wenn  die gemeinnützigen Vereine räumlich und   finanziell  durch die Kommunen besser unterstützt werden, um ihre Miete, Nebenkosten und  anderen Unkosten zu bezahlen,  können sie nicht nur interkulturelle Begegnungen veranstalten, sondern auch ehrenamtlich oder geringfügig zu bezahlende Sprachkurse für Erwachsene und Hilfeunterricht für Schüler in  allen Schulfächern organisieren. Außerdem lernen die Schüler/innen und Jugendliche durch ihren  Vereinsbesuch   die Tugend  der gemeinnützigen Arbeit sowie die Facetten der Vereinsaktivitäten zur Eindämmung der Anonymität (Anonymität, die zum Werteverfall und zur Verlust von Selbstachtung und Selbstbewusstsein führt).  Dadurch wachsen sie in die Leidenschaft für gemeinnütziges bzw. bürgergesellschaftliches Engagement hinein. Sie erleben  in den Vereinen ein anderes  Leben als in den Schulen und  im Zuhause, nämlich unter anderem das schöne Gefühl, von anderen Menschen jenseits von Schule und Zuhause geholfen und gebraucht zu werden. Viele Kinder und Jugendliche aus den, in einem engeren Wohnraum wohnenden  kinderreichen Migrationsfamilien  verbringen viel Zeit in Internetcafes, auf Spielplätzen oder Straßen, weil sie  über kein eigenes Arbeits-Schlaf-Wohnzimmer oder eigene Arbeitsecke oder eigenen Arbeitstisch verfügen. Insbesondere in diesen Fällen fungieren die gemeinnützigen Vereine als zweites Zuhause und zweite Schule für die Betroffenen, wo sie ihre Freizeit sinnvoll und abwechselungsreich verbringen können.

Anders als andere Einrichtungen bleiben die Einrichtungen von homogenen Migrantenvereine, aber auch von heterogenen  Vereinen  sieben Tage in der Woche und 14 Stunden täglich geöffnet, wobei sie ehrenamtlich Sozialarbeit leisten und Ideen für das Zusammenbinden von Menschen  unterschiedlicher Herkunft und verschiedenen Nationalitäten entwickeln. 

3. Einrichtung von adäquaten Begegnungszentren

Adäquate Begegnungszentren einrichten und staatlich fördern, die  auch an Wocheneden geöffnet bleiben, wo sich Menschen  unterschiedlicher Herkunft und Alter treffen und Musik, Theater, Schauspiel und Sport lernen und spielen können.  Besonders in Kulturindustrie (Schauspiel- und   Musikindustrie) steckt in Menschen mit Migrationshintergrund ein unermessliches, aber noch nicht von den Akteuren der Wirtschaft, Wissenschaft und Politik als förderungswürdig erkanntes Potential. Es ist fatal, dass Deutschland auch hinter der Entwicklung dieser Industriezweige um Jahrezehnte hinkt - wie in der  Informationstechnologie. 

4. Flächendeckende Einrichtung von offenen  Fernsehkanälen

Um den angestammten Einheimischen und Nichteinheimischen zusammen  mehr Möglichkeiten  zu geben, sich breitrahmig an der transparenten und transportablen  Meinungsvielfalt  zu beteiligen, müssen   offene Fernsehkanäle flächendeckend eingerichtet werden.  Auf dieser Ebene können Menschen mit Migrationshintergrund, aber auch zusammen mit den angestammten Einheimischen lernen, wie sie ihre Lebenswirklichkeit ohne Hemmungen vor unprofessionellen  Darstellungen  in den öffentlichen Diskussionen, Schauspielfilmen und Interviews an den Tage  legen können. Schließlich können sie dadurch selber ihr Talent entdecken und trainieren. Dadurch können viele den  Einstieg  in die Berufskarriere finden. Das heißt aber nicht, dass diese offenen Fernsehkanäle eine Konkurrenz   für die Öffentlich- Rechtlichen  Fernsehanstalten und andere Privatfernsehanstalten sein  oder ihren Beitrag  zur Integration  ersetzen sollen.

5. Die Öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten müssen die Integration fördern

Auch die Öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten müssen die Integration fördern, indem sie den Lernprozess des Miteinanders durch ihre intermediären Vermittlungsinstanzen begleiten. Überdies müssen sie die Menschen nichtdeutscher Herkunft ausbilden, sie mit Führungsaufgaben angemessen betrauen und  in Talk-  und  Gesprächsrunden zu Themen aller Art  - auch ohne ausländertypischen Zusammenhang  - verstärkt einbeziehen. Ferne müssen sie die hier in Rede stehenden Menschen in Fiktionsprogrammen  über die gängigen Stereotypen hinaus von der Comparserie bis zu den Hauptrollen einbeziehen.  An dieser stelle muss gesagt werden, dass es ethisch fragwürdig ist, dass nach 50 Jahren Einwanderungsgeschichte  in Deutschland immer noch  diese Menschen bei Medien und Schauspiel, aber auch bei normalen Programmen immer  außen vorgelassen werden.  Wer für diese 15,3 Millionen Menschen  nichtdeutscher Herkunft wenig auf der medialen  und Kulturindustriellen Ebenen bietet, darf sich nicht wundern, wenn die mediale Zuflucht  bei einem ausländischen Satellitenkanal  gesucht wird. Folglich darf man sich nicht wundern, dass diese Zielgruppe  sich des besseren Lernens der deutschen Sprache nicht befleißigen.  

6. Schaffung einer Stiftung  zur Förderung der Kulturellen Vielfalt und der Integration
 

Mit Hilfe  von im Eingang dieses Initiativ-Papiers Abs. 2 und 3 aufgezählten Organisationen  möge eine Stiftung zur Förderung der Kulturellen Vielfalt und der Integration gegründet werden. In dieser Sache sollen auch  die bekannten Singer  aus Deutschland einbezogen werden, die gebeten werden sollen, auf Konzerte – möglichst unter Teilnahme anderer weltbekannten  Singer aus dem Ausland - zur Gründung dieser Stiftung aufzutreten. Die Einnahmen aus diesen Konzerten sollen in die Stiftung gehen.

II. Soziologische Integration

Soziologische Integration bedeutet das  Zusammenführen der Menschen in einer Gesellschaft durch die individuellen  Fähigkeiten oder Befähigungen. Dies bedeutet keine Assimilation, wie Kritiker der Integration manchmal sagen. Man kann dies an seiner eigenen Hand feststellen: Betrachten wir unsere Finger, da gleicht keiner dem  anderen in Form und Grosse. Jeder Finger hat seine eigene Position und eigenes Geschick. Der Hand gelingt die Ausführung ihrer Geschicklichkeit nur durch die individuellen Geschicke der einzelnen Finger, die in ihr integriert sind. Die Finger münden zusammen und bilden eine Einheit, obwohl sie sich voneinander unterscheiden. So funktioniert das Leben in der Gesellschaft und so ist der Sinn der soziologischen Integration der Menschen mit Migrationhintergründen zu verstehen.

Bleiben wir beim Beispiel der Finger:  Die Finger handeln nicht selbständig, sie bekommen Anweisungen von unserem Gehirn. Selbst wenn sie ein heißes Eisen anfassen, entfernen sie sich erst, nachdem sie die Information dazu von unserem Gehirn erhalten haben. Um das Gehirn funktionsfähig zu halten und den Körper zu ernähren, von dem sie wiederum Energie beziehen, müssen die Finger arbeiten.  Für die Verarbeitung der Nahrungsmittel ist der Magen zuständig. Die Finger haben also kein eigenes in sich geschlossene System. Sie sind auf andere Organe, insbesondere das Gehirn angewiesen. Die Rollenverteilung in der Gesellschaft verläuft  ähnlich wie dieses Muster. An diesem Zusammenspiel wird deutlich, dass das Erlernen der Sprache und  des Berufs allein nicht ausreicht, um die Menschen ethisch zusammenzubinden.  Entscheidend ist der Wille, das Verantwortungs- und pluralistische Bewusstsein sowie die Stabilisierung der Identitätselemente. An diese Voraussetzung müssen Menschen herangeführt werden. Dabei spielen sowohl die geistige wie auch die emotionale Intelligenz genauso eine entscheidende Rolle wie die evolutionäre. 

Die Meinungsführer in einer Familie oder/und einer  Gesellschaftsgruppe beeinflussen in vielen Fällen den Rest der Mitglieder teilweise zu 100 % wie es beim „Gehirn-Finger-System“ auch der Fall ist und teilweise zu 50 %, abhängig davon in welchem Bezug sie zu einander stehen. Den  Meinungsführerschaften aus Kirchen, Moscheen, Synagogen, Großeltern, Eltern und Verwandtschaften   müssen   die Möglichkeit gegeben werden, in der Mehrheitsgesellschaft  ihren Lebensmittelpunkt zu finden und gleichzeitig ihre ethnische, religiöse und kulturelle Identität weiter zu entwickeln, um keine Angst zu haben, den Zusammenhalt mit ihren nachkommenden Generation zu verlieren.  Das ist auch gut so. Denn dadurch kann einen Beitrag zur Entwicklung von Bewusstsein  für die universelle Solidarität und das pluralistische Denken geleistet werden, um ein partikularistisches Handeln in tragbaren Rahmen zu halten. Daher muss die  psychologische Integration sowohl bei Individuen als auch bei Meinungsführern  im Vorfeld der sozilogischen Integration gefördert werden. 

Wie kann also eine soziologische Integration, oder sagen wir eine soziale Integration gelingen?

1. Die Sprache

Es ist unbestritten, dass  die Sprache der Schüssel für die Integration ist.  Das erleichtert die 
dauerhafte gesellschaftliche, soziale und berufliche Eingliederung sowie die  Gleichstellung:

Es geht um die Fähigkeiten und Befähigung  von Menschen  zur gleichberechtigten Teilhabe in der Gesellschaft und der Arbeitswelt.  Daher muss die Kenntnis der Sprache unter den Eltern, erwachsenen und Kindern früher gesammelt und  vertieft werden. Hierbei können die Vereine einen großen Beitrag leisten. Dafür brauchen sie aber Einrichtungen und staatliche Zuschüsse zur Deckung  Ihrer Ausgaben. An Wochenenden sollen sie den Zugang zu den Räumen der Wohlfahrtvereine  und öffentlichen Einrichtungen  bzw. Schulen bekommen, wo sie mietfrei sowohl den Erwachsenen Sprachkurse erteilen als auch den Schülern bei Hausaufgaben helfen, sofern ihre eigenen Vereinsräume hierzu nicht geeignet sind. Ferne müssen  gemeinnützige Vereine, die Integrations- und Völkerverständigungsarbeit leisten, von den bürokratischen Hürden befreit werden, dass sie für die Erlaubnis zur Eröffnung bzw. Inbetriebnahme  ihrer Vereinsräume  keine Parkplätze für Personenkraftfahrzeuge  vorweisen müssen.


2. Quotenregelung  zur Erreichung der gleichberechtigten Teilhabe in der Arbeitswelt

Um die Integrationsvision  auf allen Bereichen des Arbeitsmarkts ernsthaft umzusetzen,  müssen  Quotenregelung entsprechend dem Anteil der jeweiligen ethnischen Gruppe in dem jeweiligen Arbeitsort vereinbart werden, notfalls per Gesetz. Dies soll sowohl bei der Vergabe von Arbeitsstellen als auch von Ausbildungsstellen gelten. Diese Regelung soll umgehend  insbesondere in öffentlichen und behördlichen Einrichtungen greifen.  Diese Quotenregelung  ist seit Jahren in Kanada gesetzlich geregelt.

Die Unternehmen sollen eine "Charta der Vielfalt"  nach dem Modell von französischen Groß- und Mittelgroßkonzernen wie Banken, Versicherungsgesellschaften, Supermärkten Kraftfahrzeug- und Flugzeugsindustrie  als Vorbild für andere kleine Unternehmen unter zeichnen, mit dem sie sich verpflichten, Diskriminierung zu bekämpfen und ethnische Minoritäten zu fördern, in dem sie diese bei der Vergabe von Ausbildungs- und Arbeitsstellen  gleichbehandeln  wie die angestammten Einheimischen.

Die Arbeitnehmervertreter  sollen mehr Einstellungen von Arbeitssuchenden fordern statt immer und wieder und nur Lohnerhöhung. 

Die privaten Arbeitsvermittler bzw. Arbeitsnehmerüberlassungsfirmen, die Menschenhandel betreiben und sich schamlos bereichern  müssen abgeschafft werden.

Die Wohlfahrtorganisationen wie AWO, Karitas, Diakonie  und Deutsches Rotes Kreuz sollen Vorbildsrolle erfüllen, indem sie bei der Vergabe von den sogenannten pädagogischen und Sozialarbeitsstellen  auch jene Menschen mit Migrationshintergrund berücksichtigen, die zwar keinen Hochschabschluss  haben, aber nachweisen können, dass sie  15 -30 Jahre lang Sozial- und pädagogische Arbeit  ehrenamtlich in Vereinen geleistet haben und diese auch besser beherrschen als jene mit akademischem Abschluss. Diese Menschen machen leidenschaftlich ehrenamtliche Vereinsarbeit und haben immer den Willen, nach  ihrer täglichen  regulären Arbeitszeit in die Vereine zu gehen und Menschen dort ehrenamtlich zu betreuen, während die Angestellten mit akademischem Abschluss sich noch nie und nie für eine ehrenamtliche Tätigkeit interessiert haben, interessieren und interessieren werden. 

3. Quotenregelung  zur Erreichung der gleichberechtigten Teilhabe an  politischen Entscheidungsprozessen

Alle  demokratischen Parteien  müssen eine Vorreiterrolle erfüllen und ein Vorbild für andere Institutionen sein, in dem sie eine "Charta der Vielfalt" unterzeichnen, mit der sie sich verpflichten, mehr Mitglieder ihrer Partei mit Migrationshintergrund mit Parteifunktionen zu  betrauen und sie angemessen  zur Kommunal-, Landtags-, Bundes-, und Europawahlen zu nominieren. Denn diese Menschen brauchen Identifikationsfaktoren auf allen Ebenen, insbesondere auf politischer Ebene. Wenn wir es ernst mit der Integration meinen und dies mit allen Facetten  der gleichberechtigten Teilhabe ausstatten wollen, dann wären heute mindestens 50 Abgeordnete im Bundestag mit dem erkennbaren Migrationshintergrund, im Nordrhein-westfälischen Landtag  zum Beispiel mindestens 20, im Düsseldorf Stadtrat  mindestens 15.

Auf kommunaler Ebene sieht es im Übrigen so aus:  Nach heutiger Situation  ist es in einer  modernen Gesellschaft bürgerrechtlich rechtswidrig, wenn aus einem Stadtteil, in dem 100.000 Menschen wohnen ( darunter  sagen wir grob 50.000 tausend Migranten ohne deutschen Pass), nur 40 % der wahlberechtigten Deutschen an der Kommunalwahl   teilnehmen, so bestimmen sage und schreibe ca. nur 15.000 über das Geschick der anderen 85.000. Menschen. Schlimmer noch ist es, wenn unter den,  von diesen 15.000 in den Stadtrat gewählten  Personen  keine Person mit Migrationshintergrund gibt, was die Gefahr mit sich bringt, dass die Nichtbetroffenheit der Gewählten zu weitgehender Nichtbeachtung des Anliegens der Menschen nichtdeutscher Staatsbürgerschaft in diesem Stadtteil führt bzw. einschlägige kommunalpolitische  Themen  nur mit innerdeutschen Brille und ohne Sorgfalt  betrachtet werden. 

  Bundesverband Deutsch-Arabischer Vereine e.V. >>>www.araby.de

  Aktualisiert am 25.6.2006

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