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                                                        Kulturelle   Vielfalt     

Die kulturelle Vielfalt  wird von einer großen Zahl westlicher Akteure als letzter Schrei in der  Tagesordnung der säkularen Welt gesehen. In Deutschland hingegen wird der Bedeutung und Transparenz der kulturellen Vielfalt klar und weitgehend Rechnung durch den Staat getragen. So zieht der deutsche Staat Kirchensteuern von den steuerpflichtigen Kirchenmitgliedern ein und überweist sie den Kirchen, sofern diese den Status „Körperschaft des öffentlichen Rechtes“ haben  und  Kraft  ihrer Verfassung Kirchensteuern von ihren Kirchenmitgliedern erheben. Aber auch den islamischen Gemeinden, denen der Status „Körperschaft des öffentlichen Rechts“  noch nicht zuerkannt ist - auf Grund ihrer mit dem Grundgesetz nicht konform stehenden Organisationsstruktur - wird der Gemeinnützigkeitsstatus zuerkannt und somit werden auch sie von Körperschaftssteuern befreit.

Die religiöse Aufteilung in Deutschland gliedert sich  in 5 Hauptreligionen: Katholische Kirche, Evangelische Kirche,  Orthodoxe Kirche, Judentum und Islam. Diese Hauptreligionen unterteilen sich in mehrere Glaubensrichtungen. So unterteilen sich die christlichen Glaubensrichtungen mittlerweile in ca. 33 Richtungen, die den Status „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ haben. 

Zu den 26 christlichen Glaubensrichtungen, die neben den großen Kirchen  (Katholische Kirche, Evangelische Kirche ) bestehen und hier genannt werden können, sind:
Die Alt-Katholische Kirche; Der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten);. Der Bund freier evangelischer Gemeinden; Der Bund freikirchlicher Pfingstgemeinden; Der Bund freireligiöser Gemeinden;  Der Bund für Geistesfreiheit in Bayern; Die Christengemeinschaft; Die Christliche Wissenschaft; Die Dänische Seemannskirche in Hamburg; Die Deutschen Unitarier; Die Europäisch-Festländische Brüder-Unität (Herrnhuter Brüdergemeine) Die Evangelisch-Bischöfliche Gemeinde in Hamburg; Die Evangelisch-Methodistische Kirche; Die Französische Kirche zu Berlin (Hugenottenkirche); Die Freigeistige Landesgemeinschaft Nordrhein-Westfalen; Die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten; Die Heilsarmee in Deutschland; Die Johannische Kirche in Berlin; Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage (Mormonen); Die Neuapostolische Kirche; Die Russisch-Orthodoxe Kirche (Moskauer Patriarchat); Die Russisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland; Die Vereinigung der Mennoniten-Gemeinden; Die Wallonisch-Niederländische Gemeinde Hanau. Hinzu kommen noch weitere mehrere Religionsgemeinschaften, die noch im Entstehen sind.

Auch der Islam in Deutschland unterteilt sich in 6 Glaubensrichtungen, nämlich in : Sunnitische Muslime; Aleviten; Iranische Imamiten und türkische Schiiten; Sufi-Gemeinschaften; Ismailiten; Ahmadiyya. 

Deutschland ist also eine multikulturelle Gesellschaft. Wie verschiedene Glaubensrichtungen     in einem Staat  als Identifizierungsfaktor für die kulturelle Vielfalt und als unverzichtbares Element zur Förderung und Vertiefung der Völkerverständigung gehören , zeigt  der Einsatz der  UNESCO (Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation)  in  ihrem Abschlussbericht von 2001 über die kulturelle Vielfalt -  eine kulturelle Vielfalt, der die UNESCO eine breite Basis zugrunde legt. In ihrem Bericht heißt es: 

„Die Kultur muss als ein unveräußerliches Bündel von  einzigartigen geistigen, materiellen, verstandesmäßigen und emotionalen Leitlinien betrachtet werden, die  eine Gesellschaft oder eine gesellschaftliche Gruppe ausmacht. In diesem Kontext umfasst  kulturelle Vielfalt  Kunst und Literatur, den Lebensstil, die Art des gemeinschaftlichen Lebens, die geordneten Werte sowie die Tradition und den Glauben.“

Doch dieser Grundsatz als ewiger Fortschritt der menschlichen Entwicklung ist in der Konferenz von Johannesburg im November 2002 gescheitert. Dabei wurde die Frage zur Vielfalt, die sich uns seit etlichen Jahren aufdrängt, unter unterschiedlichen, gegensätzlichen Aspekten betrachtet: Die UNESCO unterstützt kulturelle Vielfalt, die auf Respekt vor kultureller  Identität, Sprachen, Traditionen und Werten basiert. Die Kulturindustrie hingegen, die mit zunehmender Globalisierung Mechanismen und Veränderungsprozesse entwickelt, vertritt die Auffassung, dass  kulturelle Vielfalt sich besser über  wirtschaftliche Kanäle verbreitet – etwa über Bücher und Filme , Radio und Fernsehen sowie über Internet und Videospiele. Dabei nimmt die Kulturindustrie  in Anspruch, dass sie über die einzigen effizienten Mittel  zur Förderung der kulturellen Vielfalt verfügt. Aber sie vergisst dabei zu erwähnen, dass es oft Gegensätze zwischen wirtschaftlichem und  kulturellem Denken gibt und die Ziele des wirtschaftlichen  Denkens im Widerspruch zum kulturellen Denken stehen. 
In Europa stellt sich die kulturelle Vielfalt unterschiedlich  dar, abhängig von staatlichen Strukturen, der Anerkennung  regionaler Besonderheiten und der Sprachen durch den Staat.

In Deutschland zum Beispiel begann sich der Begriff „ Kulturelle Vielfalt“ ( Interkulturalität, Multikulturalität  Anfang der achtziger Jahre zu verbreiten. Seitdem wird ihm in der   gesellschaftlichen Diskussionen und in der Gesellschaft selbst große Bedeutung beigemessen. So hat die Stadt Frankfurt am Main Anfang der achtziger Jahre interkulturelle Zentren eingerichtet. Gleichzeitig bereiteten die Medien und Träger der  Politik in Frankreich  die Massenbevölkerung  auf eine Gesellschaft mit kultureller Vielfalt vor.  Durch politische Reden hat  dieser Begriff Anerkennung und Schwung erfahren und wurde zum festen  Sprachgebrauch, der dann mit dem Gebrauch des Begriffs „Recht auf Anderssein“ flankiert wurde. Im Licht dieser Diskussion  und hinsichtlich des Daueraufenthaltes der Migranten  kam es ab 1981 zur Gründung zahlreicher Migrantenvereine in Einwanderungsländern Europas - Migrantenvereine, die  soziale, kulturelle, laizistische oder religiöse Ziele verfolgten und noch verfolgen.

In Großbritannien  hatte der Ausschuss für Gleichberechtigung  zwischen den Bevölkerungsgruppen ( Comission For Racial Equalitiy) bereits 1976  seine Aktivität aufgenommen.
In den Niederlanden  begann sich die Minderheitenpolitik Anfang der achtziger Jahre in der gesellschaftlichen Diskussion  zu etablieren, mit dem Ziel:
1.)  Einen breiten gesellschaftlichen Konsens zur Förderung der kulturellen Vielfalt zu er reichen
 
2.)  Die  ethnischen Gruppen zu aktivieren und ihnen Recht zu verschaffen.

In der Diskussion und Definition über Europas kulturelle Vielfalt kam es zu einer Annäherung der Einwanderungsländer. Deren Ziele lauteten:
1.) Bekämpfung von Rassismus,
2.) Kampf für Menschenrechte,
3.) Sicherstellung von Chancengleichheit

4.) Vertiefung der gegenseitigen Anerkennung unter Menschen unterschiedlicher Herkunft.

Auf internationaler Ebene spielen die kulturellen Werte eine wichtige und notwendige Rolle: Das Problem des Nord-Süd-Gefälles kann nur dann  gelöst werden, wenn der kulturellen Vielfalt Bedeutung und Priorität beigemessen werden: Dadurch wird zur Beseitigung von Missverhältnissen, Vorurteilen, Missverständnissen und Egoismus innerhalb und außerhalb des eigenen Landes dahingehend beigetragen, dass Menschen über die Grenzen des eigenen Landes hinaus denken und zum Wohle der gesamten Menschheit einander näher rücken, Beziehungen befestigen und besseren Lebensstandard langfristig fördern.

In der Tat erfährt die Gesellschaft eine Bereicherung  durch kulturelle Vielfalt. Dies vollzieht sich in verschiedenen Religionen und Lebensstilen sowie im Sport, in Kunst und im Gesang. Die kulturelle Vielfalt ist also auf Internationaler Ebene genau so wichtig für das Wohl der Menschheit wie die biologische Vielfalt für das ökologische Gleichgewicht. Wie  notwendig ist es, dass diese Erkenntnis in das Bewusstsein von Menschen verankert werden muss, daran arbeiten viele Denker bzw. die UNESCO und die UNCED. Vor 12 Jahren hat sich diese Erkenntnis noch nicht so angesetzt wie heute.  Auf der „Konferenz für Umwelt und Entwicklung" der Vereinten Nationen (UNCED) in Rio di Janeiro im Juni 1992,  gab es Hindernisse durch die  Weigerung der Vielen  Teilnehmerstaaten, aktiv am  Erhalt der biologischen Vielfalt mitzuarbeiten.
Auch was die nachhaltige Förderung der kulturellen Vielfalt in EU angeht, gibt es einige Hindernisse. Zwar befürworten Akteure aus allen gesellschaftlichen Gruppen die Annahme  und Verankerung der kulturellen Vielfalt  in das gesellschaftliche Bewusstsein, doch die Träger der Politik  tun nicht genug, um dies  zu realisieren. Deutschland zum Beispiel  hat sich nach mehr als 40 Jahren Weigerung zum ersten Mal durch die Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes am 1.Juli 2004 formal zum Einwanderungsland erklärt.
Und  hinsichtlich der Fragen, die die Zuwanderung mit sich bringt,  wird genug über Öffnung und  Integration geredet, doch ohne den richtigen Hebel für deren Realisierung anzusetzen. So wird dabei die Frage zur Partizipation der Migranten aus nicht EU-Ländern  an Kommunalwahlen von konservativen Parteien nicht gerne diskutiert.  So sehr Absichtserklärungen hinsichtlich der Integration  nützlich sind, so sehr anachronistisch ist es, dass in einigen  klassischen Einwanderungsländern der EU, wie Deutschland, Frankreich und Österreich ( mit Ausnahme des Bundeslandes Wien), das Kommunalwahlrecht nur für Bürger aus EU-Länder gilt.  Mit Ausnahme von Irland, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Finnland,  praktizieren die übrigen klassischen Einwanderungsländer kulturpolitische Diskriminierung gegenüber Migranten aus Nicht-EU-Ländern, obwohl die betreffenden Menschen  sich an dem wirtschaftlichen Aufbau seit mehr als 40 Jahren tatkräftig beteiligen. Und da kommt die Frage auf, wie kann man die kulturelle Vielfalt ohne justierte, politische Kultur fördern? 

Was die Vereinbarung zwischen den Mitgliedsstaaten der EU angeht, so ist im Abkommen von Maastricht festgehalten, dass jeder EU-Bürger das Recht genießt, sich in einem anderen EU-Land niederzulassen, dort zu wohnen und zu arbeiten und dort  an Kommunal- und Europawahlen passiv und aktiv teilzunehmen.


Fazit aus dem hier diskutierten Thema: Ohne Industriekultur und Öffnung gibt es keine kulturelle Vielfalt, und ohne kulturelle Vielfalt gibt es keine Industriekultur. Und ohne einen Konsens zwischen der politischen Kultur einerseits und der Industrie- und kulturellen Vielfalt anderseits würden viele Völker und Nationen, früher oder später, Kriege allein um Trinkwasser führen – hinsichtlich des rasanten Bevölkerungswachstums in sehr vielen  Ländern und des weltweit wachsenden Energieverbrauchs. 

Düsseldorf, den   25. Juli 2004                             Ahmed El kourai

   
   
 

 

   
   
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