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Kulturelle
Vielfalt
Die
kulturelle Vielfalt wird
von einer großen Zahl westlicher Akteure als letzter
Schrei in der Tagesordnung
der säkularen Welt gesehen. In Deutschland hingegen wird
der Bedeutung und Transparenz der kulturellen Vielfalt
klar und weitgehend Rechnung durch den Staat getragen. So
zieht der deutsche Staat Kirchensteuern von den
steuerpflichtigen Kirchenmitgliedern ein und überweist
sie den Kirchen, sofern diese den Status „Körperschaft
des öffentlichen Rechtes“ haben
und Kraft
ihrer Verfassung Kirchensteuern von ihren
Kirchenmitgliedern erheben. Aber auch den islamischen
Gemeinden, denen der Status „Körperschaft des öffentlichen
Rechts“ noch
nicht zuerkannt ist - auf Grund ihrer mit dem Grundgesetz
nicht konform stehenden Organisationsstruktur - wird der
Gemeinnützigkeitsstatus zuerkannt und somit werden auch
sie von Körperschaftssteuern befreit.
Die
religiöse Aufteilung in Deutschland gliedert sich
in 5 Hauptreligionen: Katholische Kirche,
Evangelische Kirche,
Orthodoxe Kirche, Judentum und Islam. Diese
Hauptreligionen unterteilen sich in mehrere
Glaubensrichtungen. So unterteilen sich die christlichen
Glaubensrichtungen mittlerweile in ca. 33 Richtungen, die
den Status „Körperschaft des öffentlichen Rechts“
haben.
Zu
den 26 christlichen Glaubensrichtungen, die neben den großen
Kirchen (Katholische
Kirche, Evangelische Kirche ) bestehen und hier
genannt werden können, sind:
Die
Alt-Katholische Kirche; Der Bund
Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten);. Der
Bund freier evangelischer Gemeinden; Der Bund
freikirchlicher Pfingstgemeinden; Der Bund freireligiöser
Gemeinden; Der
Bund für Geistesfreiheit in Bayern; Die
Christengemeinschaft; Die Christliche Wissenschaft; Die Dänische
Seemannskirche in Hamburg; Die Deutschen Unitarier; Die
Europäisch-Festländische Brüder-Unität (Herrnhuter Brüdergemeine)
Die Evangelisch-Bischöfliche Gemeinde in Hamburg; Die
Evangelisch-Methodistische Kirche; Die Französische
Kirche zu Berlin (Hugenottenkirche); Die Freigeistige
Landesgemeinschaft Nordrhein-Westfalen; Die Gemeinschaft
der Siebenten-Tags-Adventisten; Die Heilsarmee in
Deutschland; Die Johannische Kirche in Berlin; Die Kirche
Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage (Mormonen); Die
Neuapostolische Kirche; Die Russisch-Orthodoxe Kirche
(Moskauer Patriarchat); Die Russisch-Orthodoxe Metropolie
von Deutschland; Die Vereinigung der Mennoniten-Gemeinden;
Die Wallonisch-Niederländische Gemeinde Hanau. Hinzu
kommen noch weitere mehrere Religionsgemeinschaften, die
noch im Entstehen sind.
Auch der Islam in Deutschland unterteilt sich in 6
Glaubensrichtungen, nämlich in : Sunnitische Muslime;
Aleviten; Iranische Imamiten und türkische Schiiten;
Sufi-Gemeinschaften; Ismailiten; Ahmadiyya.
Deutschland ist also eine multikulturelle
Gesellschaft. Wie verschiedene Glaubensrichtungen in einem Staat
als Identifizierungsfaktor für die kulturelle
Vielfalt und als unverzichtbares Element zur Förderung
und Vertiefung der Völkerverständigung gehören , zeigt
der Einsatz der UNESCO (Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur
und Kommunikation) in
ihrem Abschlussbericht von 2001 über die
kulturelle Vielfalt -
eine kulturelle Vielfalt, der die UNESCO eine
breite Basis zugrunde legt. In ihrem Bericht heißt es:
„Die Kultur muss als ein unveräußerliches Bündel von
einzigartigen geistigen, materiellen, verstandesmäßigen
und emotionalen Leitlinien betrachtet werden, die
eine Gesellschaft oder eine gesellschaftliche
Gruppe ausmacht. In diesem Kontext umfasst
kulturelle Vielfalt
Kunst und Literatur, den Lebensstil, die Art des
gemeinschaftlichen Lebens, die geordneten Werte sowie die
Tradition und den Glauben.“
Doch dieser Grundsatz
als ewiger Fortschritt der menschlichen Entwicklung ist in
der Konferenz von Johannesburg im November 2002
gescheitert. Dabei wurde die Frage zur Vielfalt, die sich
uns seit etlichen Jahren aufdrängt, unter
unterschiedlichen, gegensätzlichen Aspekten betrachtet:
Die UNESCO unterstützt kulturelle Vielfalt, die auf
Respekt vor kultureller
Identität, Sprachen, Traditionen und Werten
basiert. Die Kulturindustrie hingegen, die mit zunehmender
Globalisierung Mechanismen und Veränderungsprozesse
entwickelt, vertritt die Auffassung, dass
kulturelle Vielfalt sich besser über
wirtschaftliche Kanäle verbreitet – etwa über Bücher
und Filme , Radio und Fernsehen sowie über Internet und
Videospiele.
Dabei nimmt die Kulturindustrie
in Anspruch, dass sie über die einzigen
effizienten Mittel zur
Förderung der kulturellen Vielfalt verfügt. Aber sie
vergisst dabei zu erwähnen, dass es oft Gegensätze
zwischen wirtschaftlichem und
kulturellem Denken gibt und die Ziele des
wirtschaftlichen Denkens
im Widerspruch zum kulturellen Denken stehen.
In Europa stellt sich die kulturelle Vielfalt
unterschiedlich dar,
abhängig von staatlichen Strukturen, der Anerkennung
regionaler Besonderheiten und der Sprachen durch
den Staat.
In Deutschland zum Beispiel begann sich der Begriff „
Kulturelle Vielfalt“ ( Interkulturalität,
Multikulturalität Anfang
der achtziger Jahre zu verbreiten. Seitdem wird ihm in der
gesellschaftlichen Diskussionen und in der
Gesellschaft selbst große Bedeutung beigemessen. So hat
die Stadt Frankfurt am Main Anfang der achtziger Jahre
interkulturelle Zentren eingerichtet. Gleichzeitig
bereiteten die Medien und Träger der
Politik in Frankreich
die Massenbevölkerung
auf eine Gesellschaft mit kultureller Vielfalt vor.
Durch politische Reden hat
dieser Begriff Anerkennung und Schwung erfahren und
wurde zum festen Sprachgebrauch,
der dann mit dem Gebrauch des Begriffs „Recht auf
Anderssein“ flankiert wurde. Im Licht dieser Diskussion
und hinsichtlich des Daueraufenthaltes der
Migranten kam es ab 1981 zur Gründung zahlreicher Migrantenvereine in
Einwanderungsländern Europas - Migrantenvereine, die soziale, kulturelle, laizistische oder religiöse Ziele
verfolgten und noch verfolgen.
In Großbritannien hatte
der Ausschuss für Gleichberechtigung
zwischen den Bevölkerungsgruppen ( Comission For
Racial Equalitiy) bereits 1976
seine Aktivität aufgenommen.
In den Niederlanden begann
sich die Minderheitenpolitik Anfang der achtziger Jahre in
der gesellschaftlichen Diskussion
zu etablieren, mit dem Ziel:
1.) Einen
breiten gesellschaftlichen Konsens zur Förderung der
kulturellen Vielfalt zu er
reichen
2.)
Die ethnischen
Gruppen zu aktivieren und ihnen Recht zu verschaffen.
In der Diskussion und Definition über Europas kulturelle
Vielfalt kam es zu einer Annäherung der Einwanderungsländer.
Deren Ziele lauteten:
1.) Bekämpfung von Rassismus,
2.) Kampf für Menschenrechte,
3.) Sicherstellung von Chancengleichheit
,
4.) Vertiefung der
gegenseitigen Anerkennung unter Menschen unterschiedlicher
Herkunft.
Auf internationaler Ebene spielen die kulturellen Werte eine
wichtige und notwendige Rolle: Das Problem des Nord-Süd-Gefälles
kann nur dann gelöst
werden, wenn der kulturellen Vielfalt Bedeutung und
Priorität beigemessen werden: Dadurch wird zur
Beseitigung von Missverhältnissen, Vorurteilen, Missverständnissen
und Egoismus innerhalb und außerhalb des eigenen Landes
dahingehend beigetragen, dass Menschen über die Grenzen
des eigenen Landes hinaus denken und zum Wohle der
gesamten Menschheit einander näher rücken, Beziehungen
befestigen und besseren Lebensstandard langfristig fördern.
In der Tat erfährt die
Gesellschaft eine Bereicherung
durch kulturelle Vielfalt. Dies vollzieht sich in
verschiedenen Religionen und Lebensstilen sowie im Sport,
in Kunst und im Gesang. Die kulturelle Vielfalt ist also
auf Internationaler Ebene genau so wichtig für das Wohl
der Menschheit wie die biologische Vielfalt für das ökologische
Gleichgewicht. Wie notwendig
ist es, dass diese Erkenntnis in das Bewusstsein von
Menschen verankert werden muss, daran arbeiten viele
Denker bzw. die UNESCO und die UNCED. Vor 12 Jahren hat
sich diese Erkenntnis noch nicht so angesetzt wie heute.
Auf der „Konferenz für
Umwelt und Entwicklung" der Vereinten Nationen
(UNCED) in
Rio di Janeiro im Juni 1992,
gab es Hindernisse durch die
Weigerung der Vielen
Teilnehmerstaaten, aktiv am
Erhalt der biologischen Vielfalt mitzuarbeiten.
Auch was die
nachhaltige Förderung der kulturellen Vielfalt in EU
angeht, gibt es einige Hindernisse. Zwar befürworten
Akteure aus allen gesellschaftlichen Gruppen die Annahme
und Verankerung der kulturellen Vielfalt
in das gesellschaftliche Bewusstsein, doch die Träger
der Politik tun
nicht genug, um dies
zu realisieren. Deutschland zum Beispiel
hat sich nach mehr als 40 Jahren Weigerung zum
ersten Mal durch die Verabschiedung des
Zuwanderungsgesetzes am 1.Juli 2004 formal zum
Einwanderungsland erklärt.
Und hinsichtlich
der Fragen, die die Zuwanderung mit sich bringt,
wird genug über Öffnung und
Integration geredet, doch ohne den richtigen Hebel
für deren Realisierung anzusetzen. So wird dabei die
Frage zur Partizipation der Migranten aus nicht EU-Ländern an Kommunalwahlen von konservativen Parteien nicht gerne
diskutiert. So
sehr Absichtserklärungen hinsichtlich der Integration
nützlich sind, so sehr anachronistisch ist es,
dass in einigen klassischen Einwanderungsländern der EU, wie Deutschland,
Frankreich und Österreich ( mit Ausnahme des Bundeslandes
Wien), das Kommunalwahlrecht nur für Bürger aus EU-Länder
gilt. Mit
Ausnahme von Irland, den Niederlanden, Dänemark, Schweden
und Finnland, praktizieren
die übrigen klassischen Einwanderungsländer
kulturpolitische Diskriminierung gegenüber Migranten aus
Nicht-EU-Ländern, obwohl die betreffenden Menschen
sich an dem wirtschaftlichen Aufbau seit mehr als
40 Jahren tatkräftig beteiligen. Und da kommt die Frage
auf, wie kann man die kulturelle Vielfalt ohne justierte,
politische Kultur fördern?
Was die Vereinbarung zwischen den Mitgliedsstaaten der EU
angeht, so ist im Abkommen von Maastricht festgehalten,
dass jeder EU-Bürger das Recht genießt, sich in einem
anderen EU-Land niederzulassen, dort zu wohnen und zu
arbeiten und dort an
Kommunal- und Europawahlen passiv und aktiv teilzunehmen.
Fazit aus dem hier diskutierten
Thema: Ohne Industriekultur und Öffnung gibt es keine kulturelle
Vielfalt, und ohne kulturelle Vielfalt gibt es keine
Industriekultur. Und ohne einen Konsens zwischen der
politischen Kultur einerseits und der Industrie- und
kulturellen Vielfalt anderseits würden viele Völker und
Nationen, früher oder später, Kriege allein um
Trinkwasser führen – hinsichtlich des rasanten Bevölkerungswachstums
in sehr vielen Ländern
und des weltweit wachsenden Energieverbrauchs.
Düsseldorf, den
25. Juli 2004
Ahmed El kourai
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