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Europa-Mittelmeerabkommen

Das Meda-Programm


Um die Umsetzung der Vision zur umfassenden Zusammenarbeit Zwischen der EU und der südlichen Mittelmeerstaaten auf allen Ebenen hat die EU das Meda-Programm auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1488/96 des Rates vom 23.07.1996 eingerichtet. Meda steht für "Mésures d'accompagnement financières et techniques", für "Finanzielle und technische Begleitmaßnahmen" zur Reform der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer"; Diese Vision umfasst drei Körbe, nämlich:

"Schaffung eines Raumes des Friedens und der Stabilität, gestützt auf die fundamentalen Grundsätze der Achtung der Menschenrechte und der Demokratie",

  "Schaffung eines Raumes gemeinsamen Wohlstands durch die schrittweise Errichtung einer Freihandelszone zwischen der EU und den Mittelmeerpartnern sowie zwischen diesen Partnern selbst",

  "Entwicklung der Humanressourcen, die Förderung des gegenseitigen Verständnisses der Völker in der Europa-Mittelmeer-Region und den Aufbau freier und aktiver Zivilgesellschaften",

Das Meda-Programm I sah für den Zeitraum 1996-2000 einen Etat von 4,4 Mrd. Euro vor. Davon wurde jedoch nur ein Viertel abgerufen. Grund: Starrheit in Entscheidungsfindungsverfahren und politische Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Zusammenarbeit. Infolgedessen beschloss der Rat der europäischen Kommission im November 2001 eine umfangreiche Überarbeitung der Meda-Verordnung (Meda II), die eine neue strategische Umsetzung vorsieht.

In diesem Zuge hat der Rat der Kommission ein neues Amt für Zusammenarbeit "Europe Aid" geschaffen. Den Etat für Meda-Programm wird von zinsgünstigen Krediten der Europäischen Investitionsbank (EIB) flankiert. So wurde für das Meda-Programm I eine Kredit in Höhe von 4,6 Mrd. Euro bereitgestellt. Für den Zeitraum 2000-2006 stellt das MEDA- Programm II einen Betrag in Höhe von 5,35 Mrd. Euro zur Verfügung, der wiederum von 7,4 Mrd. Euro der EIB flankiert wird

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