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             Kommunales Wahlrecht - Kommunalwahl für Nicht-EU-Bürger

         Petition  an den  Deutschen Bundestag

Petition zur Einführung vom  kommunalen Wahlrecht  in der Bundesrepublik Deutschland auch für nicht EU-Bürger/innen

Migration, Integration und Partizipation sind Begriffe, die bei der Diskussion um die menschliche Entwicklung nicht weg zu denken sind. Allerdings muss die Bemühungen aller Teile der Bevölkerung um eine optimale gesellschaftliche Integration der Menschen mit Migrationshintergrund  ganz anders aussehen als bisher. In diesem Kontext sehen wir, dass  die Erweiterung des kommunalen Wahlrechts auf nicht EU-Bürger/innen seit Jahren überfällig ist. Diese Ansicht teilen neben 208 Universitäten- und Hochschulenwissenschaftler/innen der Fachbereiche Politik-, Sozial-, Rechts-, Wirtschaft- und Geisteswissenschaften sowie DGB, Verdi, IG–Metall und Jungsozialisten in der SPD auch 37 andere Verbände und Vereine. All diese haben  sich der Petition an den Deutschen Bundestag zur Einführung vom obigen Kommunalwahlrecht  angeschlossen.
Sieh Unterzeichnerliste.    

Diese nachstehende Petition, die vom Bundesverband Deutsch-Arabischer Vereine initiiert wurde, ist am 6. April 2006  dem Petitionsausschuss  eingereicht worden:  

Sehr geehrte Vorsitzende des Petitionsausschusses, Frau Naumann ,
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
sehr geehrte Damen und Herren im Petitionsausschuss,
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Deutschen Bundestags,

wir, die Unterzeichnenden  dieser Petition bitten um folgende Ergänzung des Art. 28 GG:
Infolge des Maastrichter Vertrags vom 1993  wurde folgende Klausel in den Art. 28 des Grundgesetzes eingefügt: „Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar.“ Wir bitten um Ergänzung dieser Klausel  wie folgt: 

„Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind neben den Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft  besitzen und  nach Maßgabe des Rechts der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar sind, auch Personen von  Drittstaaten, die sich seit mindestens 5 Jahren im Geltungsbereich des Grundgesetzes gewöhnlich aufhalten und eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, wahlberechtigt und wählbar.“


Diese Ergänzung kann sinngemäß anders formuliert werden
.                                                                                              

Begründung:

In der Bundesrepublik Deutschland leben heute ca. 7.300.000 Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit i. S. v.  Artikel 116 Abs.1 GG. Hinzu kommen ca.  7 Millionen  mit anderem Migrationhintergrund. Das sind die 4,5 Millionen Aussiedler aus Osteuropäischen Ländern mit deutscher Herkunft oder mit Deutschen verheirateten Ehepartner, die ca. 2,5 Millionen Eingebürgerten und deren Nachwuchs und die Kinder, die aus den 806.000 binationalen Ehen hervorgegangen sind. So ist heute jede fünfte Eheschließung binational, jedes vierte Neugeborene hat mindestens einen nichtdeutschen Elternteil, jeder dritte Jugendliche in Westdeutschland hat einen Migrationhintergrund. In einigen Ballungsgebieten stammen schon heute 40% der Jugendlichen aus Migrantenfamilien. Der Bevölkerungsanteil mit Migrationhintergrund wird in der Zukunft noch wachsen.

Schauen wir auf der einen Seite diese Entwicklung und die positiven Erfahrungen mit  50 Jahren Migration in Deutschland und die daraus entstandenen Brücken zu allen Kontinenten der Welt an und auf der anderen Seite die Fehlentwicklung eines integrationspolitischen Gesamtkonzepts, so tritt die aktuelle Frage auf: Welche ergänzenden Überlegungen können oder müssen angestellt werden, um eine optimale gesellschaftliche Integration aller in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationhintergrund zu erreichen? Eine solche Überlegung wäre die Frage nach Einführung des kommunalen Wahlrechts auch für nicht EU-Bürger, die Zweidrittel der
7.300.000 Menschen ausmachen, aber an den Entscheidungsprozessen auf der Ebene  ihres  Wohnortes nicht wie die EU-Bürger teilnehmen dürfen.
Aus diesem  Kontext heraus ergibt sich wiederum die  Frage: Ist es richtig, dass ca. 12 % der Bevölkerung in den  Ballungsgebieten von den kommunalen Entscheidungen, wie z.B. den Fragen  zur
Versorgung mit Wasser und Strom oder dem Erhalt von Grünanlagen, Kinderspielplätzen, Begegnungsstätten für kulturelle Aktivitäten, Bädern und Sportstätten sowie von den Mitentwicklung einer gemeinsamen städtischen Identität, flankiert mit aktiver interkultureller Attraktivität, ausgeschlossen bleiben?

Wir meinen: Nein!
Zumal die Integrationspolitik auf eine breite Basis gestellt werden muss, wo alle Interessengruppen die  Motivation und Ehre haben, bei dem Zusammenleben in Kreisen und Gemeinden aktiv mitbestimmen und mitarbeiten zu dürfen. Der Integrationsprozess speziell und das  alltägliche Leben im Allgemeinen müssen  gleichzeitig und planmäßig von allen Teilen der Bevölkerung  bedient werden. Die bisherige zersplitterte und lückenhaft improvisierte Integrationspolitik, die oft zur Entstehung der Parallelgesellschaft oder zur Desorientierung bzw. Desintegration beiträgt, muss durch ein neues Gesamtkonzept ersetzt werden. Denn die Zusammengehörigkeits- und Selbstwertgefühle  werden von der gegenseitigen Anerkennung,  oder aber das Aneinander-Vorbeileben  von der Nichtanerkennung oder Verkennung durch die Anderen geprägt. 

Verweisen möchten wir auf folgendes: In Irland wurde das kommunale Wahlrecht für alle dort lebenden Menschen nichtirischer Staatsagehörigkeit schon 1963 eingeführt, in Schweden 1975, in Dänemark 1982, in Norwegen 1983, in den Niederlanden 1986, in  Finnland 1991. Auch in der Schweiz gibt es in einigen Kantonen kommunales Wahlrecht für Ausländer. In Belgien wurde im Jahr 2003 beschlossen, dies ab Jahr 2006 einzuführen. In Großbritannien  können Migranten aus  den Commonwealth Ländern, den ehemaligen englischen Kolonien, auch ohne britische Staatsbürgerschaft aktiv und passiv sogar an Nationalwahlen teilnehmen. In Schweden wird derzeit  ein Konsens in der Gesellschaft gesucht, der darauf abzielt, den dort lebenden Menschen nicht-schwedischer Staatsbürgerschaft das Wahlrecht sogar auf regionaler Ebene zu verleihen. Dies alles, obwohl die prozentuelle Einbürgerungszahl in diesen Ländern höherer ist als in Deutschland.

Die Globalisierung der Wirtschaft und die technische Entwicklung bringen mehr partikulares Denken und mehr gesellschaftliche Divergenz mit sich. Auch schon deshalb muss verstärkt an   der Solidarität  und dem sozialen Zusammenhalt vielfältig  gearbeitet werden, um ein Gleichgewicht zu schaffen. Dazu gehört auch die Abschaffung der Zweiklassengesellschaft innerhalb der Migranten (EU-Migranten und nicht EU-Migranten)  betreffend des kommunalen Wahlrechtes. Darüber hinaus würde dies auch zum besseren Deutschlandsbild beim Wettbewerb um die Studenten, hochqualifizierten Ingeneure, Forscher und Investoren aus aller Welt beitragen.

Im Übrigen gilt: Die Vision  der großen „Koalition der  neuen Möglichkeiten“ muss auch den Korb „Kommunales Wahlrecht für nicht EU-Bürger“ umfassen, da dieser von großer gesellschaftlicher Bedeutung ist. An dieser Stelle bitten wir die Regierungskoalition und die Fraktionen aller Parteien im Bundestag im Sinne der diesbezüglichen  Petition zu handeln.

Bundesverband  Deutsch-Arabischer Vereine e.V.

Düsseldorf, 13. Februar 2006

                                         

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