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Zuwanderungsgesetz
Berlin
: - Am 1 Juli 2004 verabschiedete der Bundestag das
Zuwanderungsgesetz, um welches Regierungskoalition und die Union vier
Jahre lang
erbittert gestritten hatten. Ihrer Verabschiedung
war ein von der Regierung und der Opposition gemeinsam
ausgehandelter und zugrunde gelegter Entwurf. Der Vermittelungsausschuss
von Bundesrat und Bundestag hatte einen Tag davor, am 30. Juni den
Gesetzentwurf zum Zuwanderungsgesetz gebilligt.
Das
neue
Gesetz regelt die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus
Nicht-EU-Ländern nach Deutschland. Es tritt zum 1. Januar 2005 in Kraft.
Ernennenswert
ist auch, dass die beiden großen christlichen Kirchen die Verabschiedung
des Zuwanderungsgesetzes im
Grundsatz begrüßt haben.
Kernpunkte
des Zuwanderungsgesetzes
Arbeitsmigration
:
Das Gesetz reguliert
für hoch qualifizierte Fachkräfte wie Ingenieure, Informatiker
und hochrangige Wissenschaftler
die Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten in den deutschen Arbeitsmarkt.
Es sieht auch ein Daueraufenthaltsrecht für diese erwünschten Zuwanderer
vor. Darüber hinaus können die
ausländischen Selbständigen
zuwandern
und sich in Deutschland niederlassen, wenn sie mindestens eine
Million Euro investieren und mindestens 10 Arbeitsplätze schaffen. Ausländische
Studenten sollen nach Abschluss ihres Studiums einjährige
Aufenthaltserlaubnis
für die Arbeitssuche in Deutschland erhalten.
Sprachliche
Integration :
Die Migranten und Migrantinnen
mit ungenügenden Sprachkenntnissen sind zur Teilnahme an
Sprachkursen verpflichtet. Wird die Teilnahme verweigert, drohen Kürzungen
der Sozialleistung in Höhe von bis zu zehn Prozent. . Auch für bereits länger
in Deutschland lebende Migranten und Migrantinnen werden Kurse angeboten.
Die Kosten für die Kurse übernimmt der Bund. Im Rahmen dieser Kurse
werden Einführung in die Rechtsordnung, Kultur und Geschichte
vorgenommen.
Sicherheit
:
Die Regeln zur Einreise und Ausweisung gefährlicher „Ausländer“
ist
verschärft worden. Als zwingend
gilt die Ausweisung für Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von
mindestens drei Jahren verurteilt worden sind.
Personen, die nachweislich eine terroristische Vereinigung unterstützen,
werden im Regelfall ausgewiesen.
Darüber hinaus ist die Ausweisung von
genannten Hassprediger, etwa Hetzer in Moscheen, dem
Ermessen der Behörden überlassen.
Ein Antrag auf
Aufenthaltserlaubnis oder Einbürgerung wird künftig durch eine
Anfrage beim Verfassungsschutz geprüft. Außerdem
soll auf nationaler Ebene eine Warndatei zur
Erteilung von Aufenthaltserlaubnis, wenn dies bis 2006 nicht auf
EU-Ebene geschieht.
Humanitäre
Zuwanderung:
Der Aufenthaltsstatus von Opfern nichtstaatlicher oder
geschlechtsspezifischer Verfolgung wird verbessert. Kettenduldungen sollen
weit gehend abgeschafft werden, um
den betreffenden
Asylsuchenden die Möglichkeit geschaffen werden, eine Arbeit
aufzunehmen. Darüber hinaus können ausländische Menschen, die per
Gesetz abgeschoben werden müssen, im Härtefall
doch
aus humanitären Gründen im Land bleiben. Das Nachzugsalter für
Kinder ausländischer Eltern bleibt bei 16 Jahren.
Vereinfachung:
Statt bisher fünf gibt es nur noch zwei Aufenthaltstatus: eine befristete
und unbefristete Aufenthaltserlaubnis, welche aus einer Hand erteilt
werden, nämlich von den Ausländerbehörden, wenn die Agentur für Arbeit
zustimmt.
Ahmed
El Kourai
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