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                      Marokkanisch-Deutsche  Assoziation für Beratung und Gemeinwesen e.V. 

                               Zuwanderungsgesetz

Berlin : - Am 1 Juli 2004 verabschiedete der Bundestag das  Zuwanderungsgesetz, um welches Regierungskoalition und die Union vier Jahre lang  erbittert gestritten hatten. Ihrer Verabschiedung  war ein von der Regierung und der Opposition gemeinsam ausgehandelter und zugrunde gelegter Entwurf. Der Vermittelungsausschuss von Bundesrat und Bundestag hatte einen Tag davor, am 30. Juni den Gesetzentwurf zum Zuwanderungsgesetz gebilligt.  Das neue  Gesetz regelt die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland. Es tritt zum 1. Januar 2005 in Kraft. 

Ernennenswert ist auch, dass die beiden großen christlichen Kirchen die Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes im  Grundsatz begrüßt haben.

Kernpunkte des Zuwanderungsgesetzes

Arbeitsmigration
: Das Gesetz reguliert  für hoch qualifizierte Fachkräfte wie Ingenieure, Informatiker und hochrangige Wissenschaftler  die Zuwanderung aus Nicht-EU-Staaten in den deutschen Arbeitsmarkt. Es sieht auch ein Daueraufenthaltsrecht für diese erwünschten Zuwanderer vor. Darüber hinaus können die  ausländischen Selbständigen  zuwandern  und sich in Deutschland niederlassen, wenn sie mindestens eine Million Euro investieren und mindestens 10 Arbeitsplätze schaffen. Ausländische Studenten sollen nach Abschluss ihres Studiums einjährige Aufenthaltserlaubnis  für die Arbeitssuche in Deutschland erhalten.

Sprachliche Integration : Die Migranten und Migrantinnen  mit ungenügenden Sprachkenntnissen sind zur Teilnahme an Sprachkursen verpflichtet. Wird die Teilnahme verweigert, drohen Kürzungen der Sozialleistung in Höhe von bis zu zehn Prozent. . Auch für bereits länger in Deutschland lebende Migranten und Migrantinnen werden Kurse angeboten. Die Kosten für die Kurse übernimmt der Bund. Im Rahmen dieser Kurse werden Einführung in die Rechtsordnung, Kultur und Geschichte vorgenommen.

Sicherheit :  Die Regeln zur Einreise und Ausweisung gefährlicher „Ausländer“ ist  verschärft worden. Als zwingend  gilt die Ausweisung für Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden sind.  Personen, die nachweislich eine terroristische Vereinigung unterstützen, werden im Regelfall ausgewiesen.  Darüber hinaus ist die Ausweisung von  genannten Hassprediger, etwa Hetzer in Moscheen, dem  Ermessen der Behörden überlassen.  Ein Antrag auf  Aufenthaltserlaubnis oder Einbürgerung wird künftig durch eine Anfrage beim Verfassungsschutz geprüft. Außerdem  soll auf nationaler Ebene eine Warndatei zur  Erteilung von Aufenthaltserlaubnis, wenn dies bis 2006 nicht auf EU-Ebene geschieht.

Humanitäre Zuwanderung:   Der Aufenthaltsstatus von Opfern nichtstaatlicher oder geschlechtsspezifischer Verfolgung wird verbessert. Kettenduldungen sollen weit gehend abgeschafft werden, um  den betreffenden  Asylsuchenden die Möglichkeit geschaffen werden, eine Arbeit aufzunehmen. Darüber hinaus können ausländische Menschen, die per Gesetz abgeschoben werden müssen, im Härtefall  doch  aus humanitären Gründen im Land bleiben. Das Nachzugsalter für Kinder ausländischer Eltern bleibt bei 16 Jahren.

Vereinfachung: Statt bisher fünf gibt es nur noch zwei Aufenthaltstatus: eine befristete und unbefristete Aufenthaltserlaubnis, welche aus einer Hand erteilt werden, nämlich von den Ausländerbehörden, wenn die Agentur für Arbeit zustimmt.

Ahmed El Kourai

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